Häufig gestellte Fragen
(FAQ)

1Wann sollte ich einen Kfz-Gutachter beauftragen?
Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und der Schaden am Fahrzeug die Bagatellgrenze (ca. 750 €) übersteigt. Ein Gutachter dokumentiert den Schaden professionell und sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.
2Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten.
3Was ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten unter ca. 750 € liegen. In solchen Fällen reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus.
4Kann ich den Gutachter frei wählen?
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
5Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
In der Regel erhalten Sie das Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung.
6Was beinhaltet ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten enthält eine detaillierte Schadensbeschreibung, Fotos, Reparaturkostenkalkulation, Wiederbeschaffungswert, Restwert und ggf. eine Wertminderung.
7Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand.
8Was bedeutet merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, selbst wenn es fachgerecht repariert wurde.
9Kann ich auch bei einem Kaskoschaden einen Gutachter beauftragen?
Bei Kaskoschäden (Teil- oder Vollkasko) entscheidet die Versicherung, ob ein Gutachten erforderlich ist. Sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab.
10Was passiert, wenn die Schuldfrage unklar ist?
In solchen Fällen kann ein Gutachten helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Schuldfrage zu klären.
11Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus?
Ein Kostenvoranschlag enthält meist keine Angaben zu Wertminderung, Nutzungsausfall oder Reparaturdauer. Ein Gutachten bietet eine umfassendere Dokumentation.
12Was ist Nutzungsausfallentschädigung?
Wenn Sie nach einem Unfall Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für die Ausfallzeit.
13Kann ich das Gutachten auch für den Verkauf meines Fahrzeugs nutzen?
Ja, ein Gutachten kann den Zustand und Wert Ihres Fahrzeugs dokumentieren und somit beim Verkauf hilfreich sein.
14Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist eine vereinfachte Form des Gutachtens für kleinere Schäden, enthält jedoch nicht alle Details eines vollständigen Gutachtens.
15Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?
Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe, rufen Sie die Polizei, dokumentieren Sie den Schaden und tauschen Sie Kontaktdaten aus. Beauftragen Sie anschließend einen Gutachter.
16Was ist ein Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen.
17Kann ich das Gutachten auch bei Gericht verwenden?
Ja, ein professionell erstelltes Gutachten kann als Beweismittel vor Gericht dienen.
18Wie lange ist ein Gutachten gültig?
Ein Gutachten hat keine feste Gültigkeitsdauer, sollte jedoch zeitnah nach dem Unfall erstellt werden, um aktuelle Werte und Zustände abzubilden.
19Was ist der Unterschied zwischen einem freien und einem Versicherungsgutachter?
Ein freier Gutachter arbeitet unabhängig und in Ihrem Interesse, während ein Versicherungsgutachter im Auftrag der Versicherung handelt.
20Kann ich das Gutachten auch digital erhalten?
Ja, wir stellen Ihnen das Gutachten auf Wunsch auch als PDF per E-Mail zur Verfügung.

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